Grundsätzlich ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern – je nach Einsatzbereich können zusätzliche Anforderungen gelten.
Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen erfordern mehr als nur einen Auffanggurt und ein Sicherungsseil. Entscheidend sind die richtige Ausrüstung, fachgerechte Anwendung sowie eine professionelle Schulung und regelmäßiges Training.
Ein unsachgemäßer Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) kann schwerwiegende Folgen haben. Deshalb unterstützen wir Unternehmen mit praxisnahen Sicherheitslösungen, Beratung und abgestimmten Schutzkonzepten für sicheres Arbeiten in der Höhe.

Grundsätzlich gilt: Bereits ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Für Arbeiten auf Dächern gelten teilweise abweichende Regelungen.
Ziel ist immer, Risiken frühzeitig zu vermeiden und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kommt dann zum Einsatz, wenn kollektive Schutzmaßnahmen technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umsetzbar sind.
Dazu gehören beispielsweise:
Grundsätzlich haben kollektive Schutzmaßnahmen Vorrang, z.Bsp.:
Grundsätzlich ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern – je nach Einsatzbereich können zusätzliche Anforderungen gelten.
Wenn kollektive Schutzmaßnahmen nicht möglich oder nicht sinnvoll umsetzbar sind.
Nein. Die sichere Anwendung setzt Schulung, Übung und passende Einsatzkonzepte voraus.
Ja. Arbeiten mit PSAgA dürfen nur von entsprechend geschulten und trainierten Personen durchgeführt werden.
Ja, wir beraten praxisnah und entwickeln individuelle Lösungen für sichere Arbeiten in der Höhe.